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BGB § 1587k Anwendbare Vorschriften; Erlöschen des Ausgleichsanspruchs

BGB § 1587k Anwendbare Vorschriften; Erlöschen des Ausgleichsanspruchs

[ Auszug: (1) Für den Ausgleichsanspruch nach § 1587 g Abs. 1 Satz 1 gelten die §§ 1580, 1585 Abs. 1 Satz 2, 3 und § 1585b Abs. 2, 3 entsprechend. ... ]